Schlichtungskommission

Bei vereinsbezogenen Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, zwischen Mitgliedern und Vereinsorganen sowie zwischen bzw. innerhalb von Vereinsorganen ist auf Antrag die Schlichtungskommission einzuberufen. Sie hat im Rahmen ihrer Aufgaben zu jeder Zeit auf eine gütliche Einigung hinzuwirken, ist aber erforderlichenfalls auch zur Entscheidung befugt.

Die Schlichtungskommission:
Bernd Matz, Dr. Heinrich Maul, Peter Mayer

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