Abteilungsrat
Die Mitglieder der Abteilungen wählen auf Abteilungsversammlungen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen aus ihrer Mitte einen Abteilungsleiter einen stellvertretenden Abteilungsleiter sowie etwaige weitere nach dem Aufgabengebiet der Abteilung zweckmäßige Funktionsträger, jeweils für die Dauer von drei Jahren. Die jeweiligen Abteilungsleiter bilden gemeinsam den Abteilungsrat. An dessen Sitzungen, die mindestens vierteljährlich stattzufinden haben, sind auch die Mitglieder des Präsidiums sowie die besonderen Vertreter zur Teilnahme berechtigt. Der Abteilungsrat soll eine effektive Abstimmung zwischen Vereinsführung und Abteilungen sowie einen abteilungsübergreifenden Austausch ermöglichen bzw. fördern.

Vorsitzender des Abteilungsrats
Abteilungsleiter KSC II

Stellv. Vorsitzender des Abteilungsrats
Abteilungsleiter Dart

Abteilungsleiter Fußball Alte Herren

Abteilungsleiter Boxen

Abteilungsleiter Futsal

Abteilungsleiter Fußball-Schiedsrichter

Abteilungsleiter Nachwuchs-Fußball

Abteilungsleiterin Frauenfußball